Hilfsnavigation


Volksbank Kehdingen eG BLZ 200 697 86

Service - Direkteinstieg



Navigation



Das <<Wir machen den Weg frei>> Prinzip


Inhalt

Aktuelle News

Aktuelle Meldungen und Informationen von der Volksbank Kehdingen

Abgeltungssteuer

Abgeltungssteuer 

Mit Einführung der Abgeltungsteuer im Jahre 2009 haben sich die steuerlichen Berechnungsgrundlagen umfassend geändert. Dies wirkt sich auch auf das Bescheinigungswesen aus. Die bisher bekannten Steuerbescheinigungen und Jahresbescheinigungen entfallen ab dem Veranlagungsjahr 2009 ersatzlos. Neu ist eine Jahressteuerbescheinigung, welche unter anderem die zusammengefassten Jahressummen aller Kapitalerträge aus Einlagen und Wertpapieren und die einbehaltenen Steuerbeträge enthält.


Privatanleger

Für den Privatanleger ist eine Steuerbescheinigung nur in Ausnahmefällen von Interesse. Mit Einführung der Abgeltungsteuer ist die Einkommensteuer in der Regel durch den Kapitalertragsteuerabzug abgegolten und ein Veranlagungsverfahren nicht mehr notwendig.
 
Ausnahmen können sinnvoll sein wenn: 

  • Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 % liegt und kapitalertragsteuerpflichtige Erträge angefallen sind. In diesem Falle können Sie eine Günstigerprüfung im Rahmen der Einkommensteuererklärung verlangen
  • Sie kirchensteuerpflichtig sind und keinen Antrag auf Abzug der Kirchensteuer bei uns eingereicht haben. In diesem Falle müssen Sie die Kirchensteuer mit der Einkommensteuererklärung entrichten.
  •  Sie mehrere Bankverbindungen haben und eventuell angefallene Verluste mittels der Einkommensteuererklärung verrechnen möchten.

Betriebliche Anleger

Für betriebliche Anleger wird ebenfalls eine Steuerbescheinigung erstellt. Bei betrieblichen Einkünften hat der Kapitalertragsteuerabzug keine Abgeltungswirktung. Eine solche Steuerbescheinigung dient der Anrechnung bereits abgeführter Kapitalertragsteuer im Veranlagungsverfahren.
 
Für Mietkautionen auf den Namen des Vermieters und für Treuhandkonten werden ebenfalls Steuerbescheinigungen erstellt. Hier besteht grundsätzlich die Verpflichtung, die Steuerbescheinigung dem Mieter, bzw. Treugeber auszuhändigen.
 
Alle unsere Kunden, für die wir im Jahre 2009 Kapitalertragsteuer abführen mussten, bekommen in den nächsten Wochen Ihre Steuerbescheinigung kostenfrei mit der Post zugestellt. Kunden ohne Depot werden Ihre Bescheinigung bis Ende Februar erhalten, Depotkunden sollten im März beliefert werden.
Informationsbroschüre
Weitere Informationen zur neuen Steuerbescheinigung können Sie einer Broschüre entnehmen, die wir Ihnen zum kostenlosen Download bereitstellen.

Ihre

Volksbank Kehdingen eG



Aktuelles

Bildergalerie zum 1. Kehdinger Radler- und Skatertag

Hier finden Sie Photos rund um den 1. Kehdinger Radler- und Skatertag ... weiter

Abgeltungssteuer

Abgeltungssteuer   Mit Einführung der Abgeltungsteuer im Jahre 2009... weiter

Das Internet-Festgeld-Konto der Volksbank Kehdingen eG

Tägliche Verfügung zu einem Zinssatz von 1,00 % p.a. ab € 3.000,00... weiter

Newsletter















Hinweise & Zusätzliche Informationen