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Informationen über SEPA
Zur vollständigen Schaffung des europäischen Binnenmarktes werden ab Anfang 2008 sukzessive europaweit einheitliche Standards für Überweisungen, Lastschriften sowie Kartenzahlungen umgesetzt. Der Zahlungsverkehr in Europa wird damit einfacher und schneller.
a) Europa wird zum Binnenmarkt
Als Kunden der Volksbank Kehdingen eG profitieren Sie von Anfang an von SEPA. Die Schaffung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes ist Teil der Umsetzung des Binnenmarktes. Ein entscheidender Schritt dahin war die Euro-Bargeldeinführung 2002. In Deutschland gibt es außerdem seit 2003 die EU-Standardüberweisung. Auch die VR-BankCard (mit dem Maestro-Logo) wird bereits in vielen anderen EU-Ländern breitflächig akzeptiert.
b) Einheitliche Verfahren für Europa
Der von der europäischen Kreditwirtschaft 2002 gegründete europäische Zahlungsverkehrsrat - EPC (European Payments Council) – hat deshalb einheitliche Standards und Regelungen für europäische Überweisungen, Lastschriften sowie Kartenzahlungen entwickelt und verabschiedet.
c) technische Infrastruktur soll 2008 stehen
Die Volksbanken Raiffeisenbanken arbeiten mit Hochdruck daran, die technische Infrastruktur für die neuen SEPA-Verfahren umzusetzen. Wir werden Ihnen pünktlich die neuen europäischen Zahlungsverkehrsinstrumente ab Anfang 2008 zur Verfügung stellen und sind bereit für SEPA. Dies erfolgt jeweils abhängig von den rechtlichen Voraussetzungen. Die Volksbanken Raiffeisenbanken haben durch ihre effizient aufgebaute Infrastruktur eine Vorreiterposition.
2 Neue SEPA Produkte
a) €uro Überweisung
Die „€uro-Überweisung“ als neues SEPA-Produkt baut auf der 2003 eingeführten „EU-Standardüberweisung“ auf. Als Identifizierung der Bankverbindung des Überweisenden und Begünstigten gelten IBAN und BIC. Die Gutschrift erfolgt spätestens nach drei Bankarbeitstagen, wie heute im Inland. Für den Umgang mit abgelehnten oder zurückgegebenen Überweisungen gelten einheitliche Regeln.
b) €uro Lastschrift
Mit der „€uro-Lastschrift“ können künftig Gelder von Konten im Binnenmarkt eingezogen werden. Das Verfahren ähnelt dem deutschen Einzugsermächtigungsverfahren. Grundlage ist ein Mandat des Zahlungspflichtigen, das den Zahlungsempfänger zum Einzug berechtigt. Die Lastschrift hat einen festen Fälligkeitstermin. Als Identifizierung der Bankverbindungen gelten IBAN und BIC. Jeder Lastschrifteinreicher hat eine eigene Kennung zur Identifizierung. Für den Umgang mit abgelehnten oder zurückgegebenen Lastschriften sollen einheitliche Regeln gelten. Der Einsatz ist vom rechtlichen Umfeld abhängig.
c) Kartenzahlung im BInnenmarkt
Bank-Karten sind mit SEPA im Binnenmarkt noch breiter einsetzbar. Die gilt insbesondere für die VR-BankCard, ihrem Schlüssel zum Konto. Das so genannte "SEPA Cards Framework" definiert generelle Anforderungen an Karten-Systeme, die das Bezahlen in Europa weiter vereinfachen. Die VR-BankCard und das deutsche „electronic cash“-System erfüllen bereits diese Anforderungen. Für Kartenzahlungen gelten auf Basis der Chip-Technologie somit europaweit einheitliche Standards.
3 Vorteile von SEPA
a) Firmenkunden
Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum bietet insbesondere international tätigen Unternehmen viele Chancen und Vorteile. Und mit dem VR-FinanzPlan Mittelstand unterstützen wir Sie,
diese bereits ab 2008 optimal auszuschöpfen:
- Steuern Sie Ihren Euro-Zahlungsverkehr im Binnenmarkt komplett über Ihr Konto bei uns.
- Profitieren Sie von einfacheren, effizienteren und schnellen Überweisungen.
- Bestimmen Sie durch die neue Lastschrift den Zeitpunkt des Geldeingangs aus Ihrer Rechnungslegung selbst.
- Genießen Sie mehr Sicherheit dank einheitlicher Regelungen.
- Optimieren Sie Ihre Liquiditätssteuerung im europäischen Ausland.
- Ergreifen Sie die Chance und nutzen Sie Einsparpotenziale.
- Setzen Sie bei der Umstellung auf die neuen Zahlungsanwendungen auf unsere kompetente Unterstützung.
b) für Privatkunden
Sie können die neuen SEPA-Produkte für inländische und grenzüberschreitende Zahlungen im Binnenmarkt einsetzen. Mit dem Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) wird die Mobilität
der Kunden im Binnenmarkt vereinfacht und erhöht:
- Nur noch ein Konto für Zahlungen im Binnenmarkt notwendig
- Zahlungen werden einfacher und schneller
- Mehr Akzeptanzstellen
- Einheitliche Standards
- Einheitliche Kontoadressierung mit IBAN und BIC
Für weitere Information sprechen Sie uns an. Unsere Mitarbeiter werden Sie gerne genauer informieren und zu den aktuellen Entwicklungen beraten.
4 Anwendungsbereich
a) Der "SEPA-Raum"
Die neuen SEPA-Produkte sollen innerhalb der Europäischen Union (EU) und den drei weiteren Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) gelten. Auch die Schweiz wird in Zusammenhang mit SEPA immer wieder genannt. Für die geplante SEPA-Teilnahme müsste die Schweiz jedoch noch entsprechende europäische Rechtsvorschriften einführen. Bis auf weiteres gehört die Schweiz deshalb nicht zur SEPA.
b) Die 30 Länder im Überblick
Die Länder sind derzeit: EU (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern) und EWR-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen).
c) Fokus auf Euro-Zone
Der Fokus von SEPA liegt zunächst auf den Ländern, die den Euro eingeführt haben. Die Euro-Zone besteht aus Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Griechenland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowenien und Spanien. Weiterhin werden in Monaco, San Marino und dem Vatikan spezielle Euro-Münzen herausgegeben, wobei diese Kleinstaaten nicht zur EU gehören und somit nicht zum SEPA-Raum.
5 Historie / Umsetzung
a) Gemeinsamer Binnenmarkt
Die Schaffung des Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes (SEPA – Single Euro Payments Area) ist Teil der Umsetzung des Binnenmarktes seit 1992. Im Folgenden wurde während einer Tagung des Europäischen Rates am 23./24. März 2000 in Lissabon beschlossen, die EU mit der „Lissabon-Agenda“ bis 2010 „zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen“.
b) Rechtlicher Rahmen für €uro-Lastschriften
Der Verwendung der €uro-Lastschrift stehen derzeit noch laufende rechtliche Umsetzungsmaßnahmen der EU entgegen. Das neue Verfahren wird zwar bei uns ab 2008 technisch zur Verfügung stehen. Die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen werden jedoch derzeit auf europäischer und nationaler Ebene noch geschaffen. Der vollumfängliche Einsatz wird erst Ende 2009 nach der Umsetzung einer neuen EU-Richtlinie in das jeweilige nationale Recht möglich sein.
c) Nationale Verfahren existieren zunächst weiter
Die neuen Zahlungsinstrumente für den europäischen Binnenmarkt werden zunächst zusätzlich zu den nationalen Verfahren angeboten. Bei inländischen Zahlungen können Sie deshalb ab 2008 zwischen nationalen und europäischen Verfahren wählen.
Aktuelles
Abgeltungssteuer
Abgeltungssteuer Mit Einführung der Abgeltungsteuer im Jahre 2009... weiter
Das Internet-Festgeld-Konto der Volksbank Kehdingen eG
Tägliche Verfügung zu einem Zinssatz von 1,00 % p.a. ab € 3.000,00... weiter